17. Verkaufsanhaenger / Gastro / Catering / Events / Ausstellungen / Bewirtung
Anhänger-Kategorien
Verkaufsanhänger / Gastro / Events / Ausstellung / Bewirtung
Auf über 8.000 m² Ausstellungsfläche halten wir mehr als
200 Mietanhänger sowie
500 Anhänger im Verkauf
permanent für Sie bereit und immer zum besten Preis!
Durch unsere individuelle Angebotsauswahl sind wir in einigen Produktbereichen Alleinanbieter
und erfreuen uns über einen regen Kundenzulauf selbst aus den benachbarten Ländern.
Permanente Produktneuheiten und wachsende Angebote an Mietfahrzeugen machten uns
nach nur 4 Jahren zu einem nicht mehr wegzudenkenden Anbieter in der Region,
dessen Einzugsgebiet für Mietkunden mittlerweile einen Umkreis von rund 200 km erreicht hat.
Nun nach über 20 Jahren Geschäftserfahrung genießen wir einen wohlwollenden Zulauf
an zufriedenen Kunden weit über die Landesgrenzen von Deutschland hinaus.
Freuen Sie sich auf ein umfangreiches Angebot und lassen Sie sich inspirieren von der Vielfalt der Möglichkeiten!
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Infos zur Anhängelast – Welchen Anhänger darf ich ziehen?
Ein Anhänger verfügt über 3 Gewichtsangaben:
1. Gesamtgewicht ( tutti kompletto Anhänger + Ladung)
Dieses besteht aus:
2. Nutzlast / Zuladung
3. Eigengewicht / Gewicht des Anhängers
Wenn Sie also das Gesamtgewicht (GG) des Anhängers haben und wissen wie viel Sie drauf laden können,
dann ist die Differenz zwangsläufig das Eigengewicht des Anhängers.
Beispiel:
Anhänger 1300 kg GG – Gesamtgewicht
Nutzlast: 1000 kg
Eigengewicht = ??? – richtig 300 kg
Zahlreiche unserer Kunden fragen immer wieder an, welchen Anhänger sie mit Ihrem kleinen Wagen
überhaupt ziehen dürfen.
Mit einem Golf einen 4 Meter Anhänger?
Das darf man doch bestimmt nicht?!
Der ist bestimmt zu groß?!
Erklärung:
Maßgebend ist immer der Eintrag in Ihren Fahrzeugpapieren vom Zugfahrzeug.
Unter Position 28 (alt) + Position O.1 (neu) lesen Sie, welchen Anhänger Ihr Wagen gebremst ziehen darf.
Unter Position 29 (alt) + Position O.2 (neu) lesen Sie, welchen Anhänger Ihr Wagen ungebremst ziehen darf.
Das heißt:
Die hier angegebene Kilozahl dürfen Sie an Ihre Anhängerkupplung dran hängen!
Lassen Sie mich diesen Satz noch einmal wiederholen:
Die hier angegebene Kilozahl dürfen Sie an Ihre Anhängerkupplung dran hängen!
Beispiel:
In Ihren Papieren steht z. B. ungebremst 500 kg
Darf ich dann einen 750 kg Gesamtgewichtanhänger ziehen? Antwort: Ja!
Der 750 kg Anhänger hat in der Regel ein Eigengewicht von ca. 100 kg.
Somit hängt an Ihrer Anhängerkupplung ein Gewicht von 100 kg.
Sie dürfen also noch 400 kg Ladung aufnehmen, bis Ihr Wagen ausgelastet ist.
Weder das Gesamtgewicht noch die Größe des Anhängers spielt eine Rolle für die Entscheidung,
ob Ihr Wagen den Anhänger ziehen darf oder nicht.
Einzig und allein das „Eigengewicht“ des Anhängers ist maßgebend.
Leergewicht des Anhängers – 100 kg
plus Ladung – 400 kg maximal
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Anhängelast – 500 kg laut Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs ungebremst.
Für gebremste Anhänger gilt das Gleiche.
Ihr Wagen darf z.B. 1200 kg gebremst ziehen.
Sie mieten oder kaufen einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 2000 kg und eine Nutzlast von 1750 kg.
Der Anhänger hat somit ein Eigengewicht von 250 kg (Differenz zwischen Gesamtgewicht und Nutzlast).
Dann dürfen Sie noch 950 kg auf den Anhänger laden.
Leergewicht des Anhängers – 250 kg
plus Ladung – 950 kg maximal
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Anhängelast – 1200 kg laut Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs gebremst.
Ihr Anhänger kann jeweils mehr laden – Ihr Zugfahrzeug darf aber nicht mehr ziehen
Somit werden Sie Ihren Anhänger kaum auslasten und er wird sicherlich eine hohe Lebenserwartung haben.
Ein weiterer Vorteil ist, Sie können den Anhänger auch hinter einen anderen Wagen hängen mit mehr Anhängelast,
wenn Sie sich z.B. einen neuen Wagen kaufen oder sich den Wagen vom Chef oder Nachbarn mal ausleihen ;-)!
Oder Sie kaufen sich einfach ein neues Auto mit mehr Anhängelast bzw. einer stärkeren Anhängerkupplung
bzw. fragen bei Ihrem Autohersteller an, ob für Ihr Auto eine stärkere Anhängerkupplung zulässig ist
und Sie Ihren Wagen mit einer stärkeren Anhängerkupplung umrüsten können.
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Ein Extrembeispiel:
Sie fahren einen Kombi und wollen für Ihren Umzug einen möglichst großen Anhänger mieten, um mit einer Tour alles mit zu bekommen.
Ihr Kombi hat eine Anhängelast gebremst von 1500 kg.
Sie mieten bei uns den „Roten Stier“ mit 6 m Ladefläche, Plane und Spriegel sind ca. 30 m³ Ladevolumen.
„Bo is ja geil! Mit einem Rutsch den ganzen Umzug weg“
Der Anhänger wiegt 700 kg. Da können Sie ja noch 800 kg reinladen. Geht also.
Durch seine Größe neigt man schnell dazu das Gewicht zu vergessen und die 6 m Ladefläche auszunutzen.
„Is ja noch Platz. Pack ma den Rest auch noch rein“.
Den Umzug haben Sie zwar komplett verladen, dürfen den Anhänger aber nicht mehr ziehen, weil Sie doch zufällig 1800 kg rein geladen haben.
Ihr Gespann wiegt jetzt 2500 kg (1800 kg Ladung plus 700 kg Anhänger Eigengewicht)
Dem Anhänger ist das egal und Sie sehen es ihm auch nicht an. Ihr Wagen darf aber nur 1500 kg ziehen.
Sie haben also 1000 kg überladen!
Sie sind cool und fahren das Gespann trotzdem!
Risikofaktoren:
1. Wenn Sie eine Streife anhält und auf eine Waage zieht, ist der Lappen weg und Sie können Ihren Umzug mit der Sackkarre weiter führen weil,
das ist das einzige Fahrzeug was Sie jetzt noch fahren dürfen.
2. Wenn Sie mit dem Gespann einen Unfall haben, tragen Sie die gesamten entstandenen Kosten selber,
weil Sie gegen Schwachsinn nicht versichert sind.
Der Versicherungsschutz erlischt komplett.
Sie zahlen in dem Fall auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben folgendes:
– den vollen Schaden des Anhängers
– den vollen Schaden des gegnerischen Fahrzeugs
– alle Personenschäden
– Schäden an öffentlichen Mitteln wie Leitplanke, im Brandfall Bodenaufarbeitung
– Abschleppkosten aller geschädigten Fahrzeuge
– alle in Verbindung mit dem Unfall stehenden Folgekosten wie z.B. den oder die gegnerischen Anwälte
– die Ladung (Ihr Umzug) dürfte möglicherweise fritte sein (wären Sie besser mal im Bett geblieben).
Anhänger mit hohem Aufbau sind natürlich wesentlich windanfälliger als kleine (niedrigere) Anhänger.
Schon deswegen ist die Gefahr mit dem Anhänger ins schlingern zu geraten recht hoch.
Die Windanfälligkeit auf Autobahnbrücken oder wenn Sie ein LKW überholt ist enorm.
Ein großer, hoher und vielleicht auch noch schwer beladener Anhänger reißt Ihnen den Hintern weg.
Nicht selten erreicht ein entstandener Schaden eine Höhe von einigen tausend Euro (schon mehrmals gehabt).
Mit etwas Pech auch schnell einige zehntausend Euro.
Physikalisches Gesetz der Schwerkraft
Sie haben Kinder oder erinnern sich an Ihre eigene Kindheit als Sie noch klein waren?
Wenn Sie mit Ihren Eltern spazieren gegangen sind, haben Sie sich links + rechts an Mamas + Papas Hand gehangen
und haben sich schaukeln lassen. Ein riesen Spaß für kleine Kinder.
Irgendwann haben Ihre Eltern das nicht mehr gemacht Sie an der Hand schaukeln lassen.
Warum nicht? Ihre Eltern mochten Sie nicht mehr
Sie wurden älter und somit größer + schwerer. Sie hatten also irgendwann eine bessere Straßenlage als Fast Food Brummer
und Ihren Eltern wurden Sie zu schwer zum „schaukeln“.
Was soll das denn hier und was hat das mit einem Anhänger zu tun?
Nun, wenn der Anhänger schwerer beladen ist, hat auch er eine festere Straßenlage und liegt satter auf dem Asphalt.
Vielleicht haben Sie schon mal davon gehört dass jemand erzählt hat dass sein Anhänger auf der Straße springt
und hinter dem Auto hin und her titscht.
Bedeutet: Der Anhänger war wahrscheinlich leer, klein + leicht.
Je höher die Geschwindigkeit bei Fahrt, um so mehr fängt der Anhänger an zu „fliegen“ wenn er leicht ist.
Ein voll beladener Anhänger liegt fett auf der Straße und hat somit eine deutlich höhere Stabilität auf der Straße.
Man könnte nun auch vermuten, dass der „jemand“ einfach nur viel zu schnell gefahren ist
und sein kleiner, leichter Anhänger bei höherer Geschwindigkeit zunehmend an Bodenhaftung verloren hat.
Vermutlich hat Ihnen noch nie jemand erzählt, dass sein 3,5 t Dreiseitenkipper auf der Straße springt und hinter dem Wagen her titscht.
Ist halt ein physikalisches Gesetz der Schwerkraft zwischen Gewicht + Geschwindigkeit.
Schlingerdämpfer ja oder nein?
Für handelsübliche Anhänger ist in der Regel kein Schlingerdämpfer erforderlich.
Bei angemessenem Fahrverhalten, der richtigen Beladung und Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
fährt jeder Anhänger üblicherweise ruhig hinter dem Zugfahrzeug her.
Wenn Sie einen Schlingerdämpfer bevorzugen weil es Ihnen ein besseres Fahrgefühl oder Sicherheitsgefühl gibt,
können Sie diesen in der Regel zu jedem Anhänger als Zubehör zukaufen.
Kostet etwa 350,- Euro Aufpreis – notwendig ist es in der Regel jedoch nicht.
Schlingerdämpfer machen Sinn bei beweglichen Ladungsgütern wie Wassertanks an Wohnmobilen/Caravan
oder bei Pferdeanhängern, wenn Sie ein unruhiges Pferd befördern wollen dass während er Fahrt im Anhänger rumtanzt.
Dies werden Sie vermutlich auch aus der Praxis kennen, dass oftmals Pferdeanhänger + Caravane einen Schlingerdämpfer haben.
Wenn 200 kg Lebendgewicht in einer Kurve ins kippen kommen, oder 200 l Wasser im Caravan während der Fahrt schaukeln,
dann entsteht da schon eine ordentliche Fliehkraft die den Anhänger je nach dem aus der Bahn werfen kann
oder dieser zumindest ins schlingern kommt bis er sich bei nachlassender Geschwindigkeit wieder einpendelt.
In diesen Fällen ist ein Schlingerdämpfer ganz sinnvoll, weil er den Anhänger/Caravan stabilisiert und in der Spur hält.
Sorgen Sie im Interesse von anderen Verkehrsteilnehmern, Ihrer Familie und nicht zuletzt in Ihrem eigenen Interesse
für ein ausgewogenes Fahrverhalten und mieten bzw. fahren Sie nur Anhänger die Sie persönlich händeln können und fahren dürfen.
Wir wünschen Ihnen Allzeit eine gute und sichere Fahrt und freuen uns,
Sie noch lange als zufriedenen Kunden bei uns begrüßen zu können.
Ihr Serviceteam von
Clemens & Partner Elsdorf